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Externer
Datenschutzbeauftragter
Wer sorgt in Ihrem
Betrieb dafür, dass die rechtlichen,
technischen und organisatorischen Anforderungen
des Datenschutzes und der Datensicherheit
umgesetzt werden?
Gesetzlich gefordert
ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
in der Regel erst dann, wenn in ihrem Betrieb,
Ihrer Kanzlei oder Praxis mindestens fünf
Personen mit personenbezogenen Mitarbeiter-,
Kunden- oder Lieferantendaten umgehen. Aber
auch in kleineren Unternehmen muss sich
jemand um Datenschutz und Datensicherheit
verantwortlich kümmern.
Sie konzentrieren
sich auf Ihr Kerngeschäft - Wir kümmern
uns um Ihren Datenschutz.
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Die Vorteile
- Keine Personalbindung,
keine Kosten für Datenschutz-Ausbildung
eines Mitarbeiters.
- Orientierung
am individuellen Bedarf des Unternehmens
("Angemessener Datenschutz")
- Fokussierung
auf praxisrelevante Themen ("Datenschutz
mit Augenmaß")
- Das Unternehmen
konzentriert sich auf das Kerngeschäft,
für Datenschutz-Umsetzung ist nur ein
minimaler eigener Aufwand erforderlich
- Kostengünstig
durch Einsatz bewährter Standards
- Persönlicher
Kontakt zu unseren Experten
- Rechtssicherheit
durch das Netzwerk von Fachexperten
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Die Leistungen
im Überblick
Der externe betriebliche
Datenschutzbeauftragte übernimmt die im
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorgeschriebenen
Aufgaben. Dies umfasst neben der allgemeinen
Beratung in Fragen des Datenschutzes und
der Datensicherheit die Umsetzung der Bestimmungen
des BDSG und anderer bereichsspezifischer
Datenschutzgesetze wie z.B. Multimediagesetze.
Zu den übergeordneten
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gehört
es, die erforderlichen Datenschutz- und
Sicherheitsmaßnahmen für die einzelnen Unternehmensbereiche
zu erkennen, konkrete Lösungsvorschläge
zu erarbeiten und darauf hinzuwirken, dass
diese eingeführt werden.
Die daraus ableitbaren
wichtigsten Aufgaben lassen sich in folgenden
Kategorien darstellen:
-
Ist-Aufnahme / Grundlagen-Erhebung / Analyse
der Datenschutz-Risiken nach § 9 BDSG
- Festlegen
von Datenschutzzielen
- Erstellen
eines Verfahrensverzeichnisses (Dokumentation)
gem. § 4 e BDSG
- Erarbeitung
von betrieblichen Regelungen (Organisationsanweisungen)
- Integration
der betrieblichen Regelungen in das Qualitätsmanagementsystem
und interne Kontrollsystem
- Schulung
und Sensibilisierung der Mitarbeiter /
Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach
§ 5 BDSG
- Durchführung
von Vorabkontrollen
- Organisation
der Überprüfung der eingeführten Maßnahmen
im Hinblick auf Einhaltung, Akzeptanz
und Aktualität (Audit)
- Einhaltung
der datenschutzrechtlichen Vorschriften
beim Outsourcing nach § 11 BDSG
- Hinweise
auf Datenschutzprobleme und Aufzeigen
von Verbesserungsvorschlägen
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Der Ablauf
- Grundlagenarbeiten
Zu den Grundlagenarbeiten wird neben der
Ersterhebung und Erstellung der gesetzlich
geforderten Datenschutz-Dokumentation
auch die Einführung von wichtigen grundlegenden
Maßnahmen gezählt, bei denen auf Grund
ihrer Dringlichkeit keine Umsetzungsverzögerung
zu empfehlen ist.
- Erhebung
des Ist-Zustandes
- priorisierter
Maßnahmenplan (Soll-Zustand) mit Risikobewertung
- Abstimmung
eines groben Umsetzungsplanes
- Ggf.
Erstellung bzw. Ergänzung von Dokumentationen
- Ggf.
Einführung bzw. Ergänzung von wichtigen
grundlegenden Maßnahmen
- Etablierung
von Datenschutz im Unternehmen
- Zielgruppengerechte
Wissensvermittlung im Unternehmen:
- Awareness
für Datenschutz bei der Führungsebene
- Sensibilisierung
der Mitarbeiter / Vertraut machen
mit den Grundlagen und wesentlichen
Maßnahmen
- Auswahl
und Empfehlung des Einsatzes geeigneter
Schulungstools
- Aufbau
einer Datenschutz-Präsentation im
Intranet
- Regelmäßige
Herausgabe des Datenschutz-Newsletters
"Datenschutz vor Ort" (zum Teil auch
mit mandantenspezifischen Inhalten)
- Kurz-Info
(management summary) für die Geschäftsführung
über Risiken, empfohlene oder eingeführte
Maßnahmen
- Jährlicher
Datenschutzbericht
- Mandantenbetreuung
- Telefonischer
Support bei auftretenden Fragen
- Bei Bedarf
Vor-Ort-Tätigkeit im Unternehmen
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Die Qualifikation
Die Aufgaben
des externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten
werden von Herrn Dipl.-Informatiker Jürgen
Heck wahrgenommen, der Ihnen als persönlicher
Berater zur Verfügung steht. Zur Abdeckung
der anspruchsvollen und vielfältigen Datenschutz-
und Datensicherheitsaufgaben steht das Netzwerk
aus Spezialisten unterschiedlicher Fachrichtungen
aufgebaut (Recht, Organisation, Technik,
Fachjournalismus, Multimedia-Experten) des
Datenschutz-Kompetenzzentrums zur Verfügung.
- In 2003 wurde
das von Herrn Heck aufgebaute Netzwerk
mit Unterstützung der Stadt Dortmund in
das neu gegründete "Datenschutz-Kompetenzzentrum
Dortmund" überführt, dessen fachliche
Leitung Herr Heck innehat.
- Drei Jahre
hintereinander (2002, 2003, 2004) erhielt
Herr Heck für seine innovativen und praxisorientierten
Datenschutz-Lösungen jeweils einen der
begehrten Datenschutz-Awards, gewählt
durch die Teilnehmer der größten deutschen
Datenschutz-Fachtagung.
- Seit 12 Jahren
Leitung des GDD-Datenschutz-Erfahrungsaustauschkreises
Dortmund, in dem ca. 70 Unternehmen aus
der Region vertreten sind.
- Über
15 Jahre Tätigkeit als (Konzern-)
Datenschutzbeauftragter
- Entwickler
von Datenschutz-Tools und Schulungssoftware
- Autor von
Fachbüchern und Fachartikeln
- Mitverfasser
zahlreicher Datenschutz-Praxishilfen
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