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1.Halbjahr

16.06.2004 Rückblick: Datenschutz auf der CeBIT

Auch Dortmunder Kompetenzzentrum in Hannover dabei

Datenschutz und Datensicherheit war eines der großen Themen auf der diesjährigen CeBIT vom 18. bis 24. März in Hannover. Auf Einladung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen war auch das Datenschutz-Kompetenzzentrum Dortmund in Hannover vertreten. Am Datenschutz-Tag (22. März) wurden bis mittags aktuelle Datenschutz-Themen diskutiert. Am Nachmittag wurden von Experten praktische Hilfestellungen für die Umsetzung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit in den Unternehmen gegeben und über Lösungen und Produkte informiert. Wegen der großen Resonanz ist davon auszugehen, dass es auch im nächsten Jahr wieder einen Datenschutz-Tag geben wird.

03.06.2004 RFID: Verbraucherschützer schlagen Alarm

Minispione

Einen höchst umstrittenen Weg zur Konsumentenkontrolle beschreitet die RFID-Technologie. Ein RFID-Tag (Radio Frequency IDentifikation) ist ein kleiner Chip, der auf kurze Distanzen über Radiofrequenzen eine einzigartige Seriennummer sendet. Diese Technologie stellt die nächste Generation von Bar- und Magnetstreifencodes dar. Handelsketten oder Logistikunternehmen versprechen sich durch den Einsatz von RFID-Chips erhebliche Kostenreduzierungen und höhere Effizienz in der Warenwirtschaftskette. Ausgerechnet deutsche Handelsketten wie METRO und der zum Konzern gehörende Kaufhof verstehen sich international als Vorreiter dieser Technik und haben schon einige ihrer Märkte damit ausgerüstet. In den USA mussten Markenhersteller nach vehementen Protesten von Kunden und Verbraucherschützern diese Minispione wieder von ihren Artikeln entfernen.

Big Brother ist watching you
Die Befürworter argumentieren, durch den Einsatz der RFID-Tags könnte das leidvolle Prozedere an den Kassen durch ein automatisiertes Scannen obsolet werden und aufgrund der Informationssammlung über das Kaufverhalten könnten die Käufer Empfehlungen und Kauftipps erhalten, die auf ihre Präferenzen abgestimmt sind. Verbraucherschützer und Konsumenten fürchten aber vor allem die Risiken für Datenschutz und Privatsphäre und warnen vor einem Big-Brother-Szenario. Noch ist nämlich unklar, ob ein Konsument, der ein Produkt, das mit einem RFID-Chip ausgestattet ist, auch nach dem Kauf für Dritte zu orten ist. Technisch wäre das kein Problem und die Erfahrung lehrt, dass das, was technisch machbar ist, auch umgesetzt wird. Schließlich sorgen Spam- und Virentechniken auch dafür, dass Bürger online belästigt und ausspioniert werden, ohne sich wirksam davor schützen zu können.

Spam aus der Einkaufstasche
Auf der diesjährigen CeBIT in Hannover zeigt RSA Security Inc. deshalb erstmals einen RFID-Blocker, der das Ausspionieren der Kunden durch Dritte wirksam verhindern soll. Ein per Software konditionierter RSA-Chip blockt dabei jedes RFID-Lesegerät ab, das ohne eine entsprechende Berechtigung versucht, RFID-Chips aufzustöbern und auszulesen. Für das Lesegerät wird quasi eine feindliche Umgebung geschaffen und das Abblocken funktioniert ähnlich einem Spam-Filter. Allerdings verhindert der RSA-Blocker nicht den bestimmungsgemäßen Einsatz der RFID-Chips, beispielsweise beim Einscannen der Warenpreise an der Supermarkt-Kasse. Die grundsätzlichen Probleme der RFID-Technik aus Sicht des Datenschützers löst dieses Hilfsmittel deshalb nicht. Im Einflussbereich des Supermarktes werden alle Kunden zum digital gegängelten Konsumenten. In Kombination mit digitalen Zahlungsmethoden mutieren sie zum gläsernen Bürger mit möglicherweise hochexplosiven Datenbanken.

RFID auch auf der CeBIT 2004 im Blickpunkt
Die RFID-Technologie wird am 22. März (10 bis 17 Uhr) beim "Datenschutztag" - veranstaltet vom Landesdatenschutzbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen - eines der Hauptthemen sein. Von 11:45 bis 13:15 Uhr wird über die "allgegenwärtigen Chips" in einem Vortrag und anschließenden Streitgespräch informiert, an dem u.a. auch Peter Schaar, der neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz, teilnimmt. Ab 14 bis 17 Uhr kann man sich dort auf "Marktständen" über den aktuellen Stand der Technik und über Hilfsmittel für den Datenschutzbeauftragten informieren.

03.06.2004 Karlsruher Richterspruch sät Zweifel bei Datenschützern

Lauschangriff I

Der stellvertretende Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert, hat die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) zum großen Lauschangriff mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Zwar begrüßt Weichert die allgemeinen Ausführungen der Karlsruher Richter zum Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und zu einem unantastbaren Kernbereich dieses Grundrechtes, hat jedoch Zweifel, ob die vom BVG definierten Schranken beim technischen Lauschen in der Praxis beachtet werden.

Es entspreche nicht den Erfahrungen der Praxis, dass im Rahmen einer geheimen Überwachung eine laufende Rechtmäßigkeitskontrolle stattfindet, die unter Umständen zum Abbruch der Maßnahme oder zur umgehenden Sperrung bzw. Löschung der erlangten Informationen führe, wird Weichert in einer Pressemitteilung des Landeszentrums zitiert: "Es dürfte eine Überforderung der überwachenden Beamten darstellen, dass sie das Erlauschte nicht nur dauernd darauf hin überprüfen, ob sich neue Ermittlungskenntnisse ergeben, sondern auch, ob damit die Grundrechte der Belauschten nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. Es steht zu befürchten, dass das im bürgerlichen Sinne wohlwollende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Begehrlichkeiten vieler Sicherheitspolitiker nur wenig bremsen wird".

18.05.2004 Intimes ist tabu

Lauschangriff II

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, fordert nach dem Karlsruher Urteil zum Lauschangriff eine "Generalrevision" aller heimlichen Ermittlungen zur Strafverfolgung oder der Prävention. Darunter falle beispielsweise die Telefonüberwachung oder der Einsatz von verdeckten Ermittlern.

In einem Gespräch mit dem Berliner Tagesspiegel sagte Schaar: "Wann immer ein unantastbarer Kernbereich der Privatsphäre berührt ist, müssen die Ermittlungen sofort beendet werden." Was das Bundesverfassungsgericht für das Abhören von Wohnungen gefordert habe, gelte auch für das Lauschen bei der Telekommunikation: "Wenn Gesprächspartner sich über private oder sogar intime Dinge unterhalten, darf der Staat nicht mithören." Die Telefonüberwachung sollte allein beim Verdacht schwerer Straftaten zum Einsatz kommen.

06.05.2004 Der Speicherwut einen Riegel vorgeschoben

Telekommunikationsgesetz

Fachpolitiker der Regierungskoalition haben die heftig umstrittenen Abhör- und Überwachungsparagrafen im Telekommunikationsgesetz (TKG) abgemildert. "Wir haben beim Datenschutz einen fairen Interessensausgleich erzielt", erklärte Hubertus Heil, Sprecher für Telekommunikation der SPD-Bundestagsfraktion, gegenüber "heise online". Ursprünglich sollten beispielsweise Anbieter nach Ansicht einiger Bundesländer alle beim Telefonieren, SMS-Versand, E-Mailen oder Surfen anfallenden Daten sechs Monate lang pauschal auf Vorrat speichern. Datenschützer und die Wirtschaft protestierten gegen die Begehrlichkeiten, auch der Bundestag zeigte Bedenken.

Kluge Verbrecher handeln anders
Abgelehnt hat die Koalition außerdem, im Rahmen der TKG-Novelle eine Identifikationspflicht für den Erwerb von Mobiltelefonen mit Prepaid-Karten durchzudrücken. Das Erfassen der persönlichen Daten mache aus dem Blickwinkel der öffentlichen Sicherheit keinen Sinn, begründet Heil den Schritt, da "kluge Verbrecher eh andere Leute beim Kauf vorschicken". Falls ein Netzbetreiber aber von sich aus die personenbezogenen Angaben für die Kundenpflege speichern wolle, stehe dem nichts entgegen. Ausgedehnt haben die Telekommunikationsexperten von Rot-Grün zudem das Fernmeldegeheimnis erstmals auf Passwörter, PINs oder vergleichbare Zugangsberechtigungen. Bisher hatte die Bundesregierung auf einen leichteren Zugriff von Sicherheitsbehörden auf derlei heikle Daten gepocht. Mit einem klaren Nein haben die Abgeordneten auch die Wünsche der Länder beantwortet, eine Verpflichtung zur sechsmonatigen Vorratsspeicherung aller beim Telefonieren, Surfen oder Simsen anfallenden Daten einzuführen.

24.04.2004 Datenschutz-Kompetenzzentrum Dortmund

Trotz Brandschaden weiter arbeitsfähig und wie gewohnt erreichbar

In der Nacht zum Sonntag, dem 22. Februar 2004, wurde das Büro- und Wohngebäude des MEDIAHAFEN Dortmund, in dem auch das Datenschutz-Kompetenzzentrum ansässig ist, durch einen Brandschaden stark beschädigt. Das Feuer verursachte einen Gesamtschaden in sechsstelliger Höhe, so dass eine weitere Nutzung ausgeschlossen ist.

Dennoch kann die Arbeit des Kompetenzzentrums nahtlos fortgesetzt werden und steht das Dortmunder Experten-Team wie gewohnt zur Verfügung. Möglich ist dies unter anderem durch ausgefeilte Sicherheitskonzepte im Hinblick auf Daten- und Arbeitsstrukturen. Aus organisatorischen Gründen kann es in den nächsten Wochen jedoch trotzdem zu kleineren Behinderungen kommen. Sollten deshalb nicht alle Anfragen und Kundenwünsche in der gewohnt schnellen Reaktionszeit beantwortet und erfüllt werden können, bittet das Team des Datenschutz-Kompetenzzentrums hierfür um Verständnis.

Das Datenschutz-Kompetenzzentrum Dortmund steht unter den bekannten Kommunikationsadressen (Briefpost, Telefon, Telefax, E-Mail) zur Verfügung.

24.04.2004 Datenschutz auf der CeBIT

Dortmunder Kompetenzzentrum ist in Hannover

Datenschutz und Datensicherheit wird eines der großen Themen auf der diesjährigen CeBIT vom 18. bis 24. März in Hannover sein. Auf Einladung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen ist das Datenschutz-Kompetenzzentrum Dortmund in Hannover vertreten. Am Montag, den 22. März, veranstaltet der Landesbeauftragte einen Datenschutz-Tag, bei dem im ersten Teil von 10 Uhr bis 13:15 Uhr aktuelle Datenschutz-Themen und Diskussionen im Vordergrund stehen.

Ab 13:15 Uhr sind dann die "Marktstände" eröffnet, an denen Experten praktische Hilfestellungen für die Umsetzung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit in den Unternehmen geben, Produkte ausstellen und informieren. Von 14 Uhr bis 17 Uhr präsentieren die Aussteller ihre Lösungen und Produkte einem breiten Publikum.

Wer zu den Experten des Datenschutz-Kompetenzzentrum Dortmund Kontakt aufnehmen möchte, hat ab 13:15 Uhr am Marktstand die Möglichkeit dazu.

Ort: Convention Center (CC), Saal 3A.

Weitere Informationen:

Hintergrund-Infos zum Datenschutz-Tag des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen: http://www.lfd.niedersachsen.de/master/0,,C2579766_N2579716_L20_D0_I560,00.html

Das Programm des Datenschutz-Tages: http://www.lfd.niedersachsen.de/functions/downloadObject/0,,c3004214_s20,00.pdf

Wenn Sie uns bei der CeBIT besuchen wollen, können Sie den Termin auch gerne im Vorfeld abstimmen: cebit@dszentrum.de oder Telefon 0231-975135-50.

Während der gesamten CeBIT besteht zudem die Möglichkeit, sich an den Ständen der datakontext-Verlagsgruppe und der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD) über unseren dsbsupporter, Standard-Werkzeug für den Datenschutzbeauftragten, zu informieren.

Ort: Datenschutz-Competence-Center (DCC) der GDD e.V., Halle 17, Stand C 31/5.

17.03.2004 Ortung per Mobiltelefon: Oft ein zweischneidiges Schwert

"Big brother" oder Lebensretter?

Mit dem neuen Handydienst "Track your kid", angeboten durch das Gladbecker Unternehmen Armex, können Eltern auf Anfrage den Standort ihrer Kinder bestimmen lassen. Voraussetzung ist, dass sie nachweisen können, dass sich das zu ortende Handy in ihrem Besitz befindet. Bei Kindern über 14 Jahre müsse außerdem, so der Anbieter, die ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Kindes vorliegen.

In städtischen Gebieten könne der Aufenthaltsort mit einer Genauigkeit von 50 Meter bestimmt werden, auf dem Lande auf wenige Kilometer genau. Skeptiker kritisieren die ständige Überwachung, da mit ihr auch nicht verhindert werden könne, dass dem Kind etwas zustoße.

Positiv gesehen werde diese Technologie jedoch im Zusammenhang mit "NOTFON D", einem neuen Service der Notrufzentrale der Autoversicherer. Per Handy können über die gebührenfreie Notrufnummer 0800 NOTFON D (dies entspricht der Ziffernkombination 0800-668 366 3) in Not geratene Mobilfunk-Teilnehmer geortet werden. Nach mündlicher Einverständniserklärung des Anrufenden werden die ermittelten Standort-Daten an die betreffenden Leitstellen für Rettungskräfte, Polizei und Abschleppdienste weitergeleitet.

Noch einfacher geht dies, so ein Bericht aus dem "Electronic Commerce Info Net" (www.ecin.de), mit dem neuen Vodaphone-Handy "Vitaphone 1200" in Kombination mit einen Servicevertrag der Vitaphone GmbH aus Mannheim (Handy EUR 299,-, Service EUR 14,- pro Monat). Hier genüge das Drücken einer Notruftaste, um die per Ortungssystem GPS ermittelte Aufenthaltsposition (bis auf 15 Meter genau) an Rettungskräfte weiterzugeben. Auf Wunsch können auch hinterlegte medizinische Daten an die Rettungsärzte vor Ort übermittelt werden. Datenschützer sehen hier einen sinnvollen Einsatz neuer Technologie, fordern aber auch entsprechende Mechanismen zur Gewährleistung einer sicheren und Missbrauch ausschließenden Übertragung sensibler Daten (z.B. medizinischer Informationen).

Ausführliche Informationen:
www.ecin.de/spotlight/2004/01/14/06614
www.trackyourkid.de
www.notfon-d.de
www.vitaphone.de

17.03.2004 MyDoom & Co.

Die Blitzkarriere eines kleinen Wurms

Epidemiologen in aller Welt fürchten um die Auswirkungen der sich verbreitenden asiatischen Vogelgrippe, und die internationale IT-Gemeinschaft leidet unter den Auswirkungen von MyDoom. Das Virus, so "heise-online" (c't), tobe weiter durchs Internet und sei kaum zu stoppen. Analysten und Spezialisten sind schon mit gigantischen Schadenssummen zur Stelle, die der kleine Wurm, dessen Ursprungsland mit Russland angegeben wird, auf dem Kerbholz haben solle. Von 38 Milliarden Dollar ist die Rede und die hauptbetroffenen Softwarefirmen "SCO" und "Microsoft" haben jeweils 250.000 Dollar zur Ergreifung des Täters ausgesetzt.

Das schlaue Virus

Fest steht, dass sich der Wurm schneller als alle Vorgänger verbreitet und in seiner ersten Angriffswelle bereits am 1. Februar die SCO-Webseiten lahmgelegt hat. Für die zweite Welle ab 12. Februar haben MyDoom und seine Derivate Microsoft im Visier. Anders als zuvor gilt MyDoom unter Experten zudem als besonders schlaues Virus, das selbst mit entsprechender Virussoftware nur schwer unschädlich zu machen ist, weil es sich meisterhaft tarnen kann. Auf Grund eines "Programmierfehlers" wird außerdem befürchtet, dass das Virus seine Attacken gar nicht automatisch beendet. Schwerer wiegt aus Datenschutz-Sicht jedoch die Tatsache, dass MyDoom und Co. nicht nur die Jedermann-PCs als Wirtsrechner für ihre Attacken missbrauchen, gigantischen E-Mail-Verkehr erzeugen und so die Kommunikationsstrecken verstopfen, sondern auch auf den Wirtsrechnern eine Hintertür einbauen. Über diesen heimlichen Zugang, so warnt auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), könnten Rechner jederzeit ausspioniert und manipuliert werden. Beispielsweise das Löschen von Dateien, das Auslesen geheimer Daten (PIN, Passwörter etc.) oder Angriffe auf weitere Anwender.

Vor MyDoom & Co. kann man sich schützen, indem man ....

1. Mails und Mail-Anhänge von unbekannten Absendern nicht öffnet, sondern sofort löscht. Hilfreich ist hierbei auch der Einsatz eines wirksamen Spam-Filters.

2. die Mail-Anhänge von unerwartet eingehenden E-Mails, selbst wenn Sie von vertrauenswürdigen Absender zu kommen scheinen, erst nach Rücksprache öffnet, da der E-Mail-Absender gefälscht und die angehängte Datei virenbehaftet sein kann.

3. ein aktuelles und leistungsfähiges Antivirenprogramm installiert, das stets mit den neuesten Signaturen upgedatet wird. Nur eine aktuelle Antivirensoftware ist wirksam!

4. auf dem Rechner eine "Personal Firewall" installiert.

Geeignete Software findet sich zum direkten Download im Internet, oft sogar als kostenlose Freeware ohne Einschränkungen bei Nutzung und Funktionen.

So werden Sie MyDoom & Co. wieder los

Auf den Seiten des BSI (http://www.bsi.de/av/vb/mydoom-1.htm) finden Sie ausführliche Hinweise zum Virus, seine Mal-Funktion und Tarnung sowie direkte Links zum Download geeigneter Software, um das Virus auf dem Rechner aufzuspüren und unschädlich zu machen.

17.03.2004 Dokumentationspflicht für Unternehmen

Die Uhr tickt - Bußgelder drohen

Am 23. Mai 2004 läuft die Umsetzungsfrist, die das 2001 verabschiedete neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eingeräumt hat, ab. Unter anderen sind die im Unternehmen durchgeführten Verarbeitungen von Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu dokumentieren ("Verfahrensverzeichnis"). Außerdem gibt es eine Reihe neuer Anforderungen (z.B. Vorab-Kontrollen, Videoüberwachung, Ausweitung des Begriffes der Datenverarbeitung im Auftrag), die für die meisten Unternehmen Relevanz haben.

Insbesondere ist zu beachten, dass Unternehmen, die bisher keinen Datenschutzbeauftragten bestellt haben, dies schnellstens nachholen sollten, wenn mindestens fünf ihrer Mitarbeiter Umgang mit personenbezogenen Daten z.B. von Mitarbeitern, Kunden oder Lieferanten haben. Hierzu kann ein eigener Mitarbeiter für diese Aufgabe qualifiziert werden oder die Dienstleistung eines externen Datenschutzbeauftragten in Anspruch genommen werden. Verstöße gegen die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sind können mit Geldbußen von bis zu 25.000,- bzw. 250.000,- Euro oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren geahndet werden.

In den o.g. Fällen kann auch das Datenschutz-Kompetenzzentrum weiterhelfen oder auf Wunsch Kontakte vermitteln.

17.03.2004 Versteckte Kostenfalle

Schutz vor 0190 / 0900- Abzockern im Internet

Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (GMK) weist auf eine Internet-Kostenfalle hin, auf die immer mehr Kinder und Jugendliche hereinfallen. Einige unseriöse Anbieter bieten im Internet das Herunterladen von Hausaufgaben und Referaten an, verknüpfen dies aber mit der Installation einer entsprechenden Zugangssoftware, über die ein Dialer aktiviert wird.

Die dabei per 0190er-Rufnummern generierten Verbindungen werden mit hohen Gebühren berechnet. Diese liegen zwar unter der gesetzlich vorgeschriebenen 2-Euro-Grenze (pro Minute), die GMK bemängelt jedoch, dass die Preisinformation oft an Stellen untergebracht ist, die nicht ins Auge fallen, z.B. am Bildschirmrand oder mitten in einem Fließtext. Deshalb wird empfohlen, regelmäßig zu prüfen, ob ehemals kostenlos angebotene Hausaufgaben-Dienste inzwischen kostenpflichtig geworden sind. Die Verbraucherzentrale NRW macht zusätzlich darauf aufmerksam, dass seit Dezember 2003 kostenpflichtige Dialer mit der Rufnummer 0900-9 beginnen müssen und man sich durch internes Sperren dieses Rufnummernblocks gegen ungewollte Nutzung eines solchen Wählprogramms schützen könne. Beispiele für kostenpflichtige Hilfen: www.hausaufgaben.de oder www.schulstadt.de.

Ausführliche Informationen:

Pressemitteilung von GMK:
http://www.gmk-net.de/pm00068.htm

Verbraucher-Zentrale NRW zu 0190 / 0900-Rufnummern:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ10751937960292716736/doc8712A.html

21.01.2004 E-Mail-Marketing - Sicher und erfolgreich

Beim E-Mail-Marketing gibt es bekanntermaßen viele Haken, Ösen und Stolperfallen. Insbesondere beim Versenden von Newslettern scheitert manche E-Mail an der Hürde "Spamfilter", so dass selbst gewünschte Post den Empfänger gar nicht erst erreicht.

Viele Tipps, wie z.B. solche Situationen durch den Einsatz einer entsprechenden Software verhindert werden können oder wie das Bestellen oder Abbestellen eines Newsletters zu Nachweiszwecken maschinell protokolliert werden kann, sind auf der Homepage des E-Mail-Forums zu finden.

Externer Link: www.absolit.de

Dort stehen auch interessante Tipps und Checklisten zum Download bereit. Ein Newsletter gibt aktuelle Hinweise für "gelungene E-Mails".

21.01.2004 Kundenkarten - Datenschützer schlagen Alarm

Nach einer aktuellen Studie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) gibt es bei den in Deutschland angebotenen Kundenkarten flächendeckende Verstöße gegen den Datenschutz. Zu den untersuchten Kundenkarten zählen unter anderem Payback, Happy Digits von der Deutschen Telekom, Lufthansa Miles & More, Webmiles, Vodafone-Starts, zahlreiche City Cards, Shell ClubSmart, Bahn Comfort sowie mehrere Apothekenkarten.

Die Datenschützer kritisieren vor allem die mangelnde Transparenz bei den Teilnahmebedingungen. Fast alle Kundenbindungssysteme würden mehr Daten über den Kunden sammeln als für das Durchführen eines Bonusprogramms notwendig sei -- bis hin zur Erstellung individueller Käuferprofile. Die sei nur dann rechtlich zulässig, wenn der Kunde dieser Speicherung und Weiterverarbeitung seiner Daten explizit zugestimmt habe. Die in der Praxis verwendeten Einwilligungserklärungen seien jedoch "praktisch in allen Fällen mit Mängeln behaftet", heißt es in der Studie.

Durch besondere Intransparenz zeichne sich beispielsweise Happy Digits aus: So lägen dem Antragsformular von Happy Digits keine Teilnahmebedingungen bei, es erfolge lediglich der Hinweis, dass die Teilnahmebedingungen mit dem Versand der Karte zugestellt werden oder per Faxabruf angefordert werden können. Auch eine "Verletzung des Kopplungsverbots" sehen die Datenschützer als schwerwiegenden Mangel an. Die Verbraucher müssten die Möglichkeit haben, der Nutzung und Weiterverwendung ihrer Daten "aus freien Stücken" zuzustimmen. Sowohl das Bonusprogramm Vodafone Stars als auch das Programm S-Points der Sparkassen Wuppertal, Essen und Bonn machten dagegen die Teilnahme der Kunden an dem Bonussystem von seiner Einwilligung in die Nutzung von personenbezogenen Daten zu Werbe- und Marktforschungszwecken abhängig. Von einer freiwilligen Einwilligung könne "hier keine Rede mehr sein". Die komplette Studie steht auf den Internet-Seiten des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) zum Abruf bereit, siehe www.vzbv.de/go/presse/321/1/4.

10.01.2004 Dortmunder Kompetenzzentrum erhält erste Auszeichnung

Datenschutz belegt Spitzenposition

Anlässlich der DAFTA 2003 am 21. November in Köln stießen die Lösungen des Dortmunder Datenschutz-Kompetenzzentrums auf viel Interesse und große Anerkennung. Im Wettbewerb um die beste "Präsentation des Datenschutzes im Unternehmen" wählten die 400 Teilnehmer der größten Datenschutz-Fachtagung im deutschsprachigen Raum die Praxis-Lösungen der Brau und Brunnen AG auf den zweiten Platz. Konzeption und Realisation stammen vom Datenschutz-Kompetenzzentrum, das im Oktober dieses Jahres im MEDIAHAFEN Dortmund aus der Taufe gehoben wurde.

Von der Fachjury wurde vor allem gewürdigt, wie Datenschutz- und Datensicherheits-Kompetenz den Mitarbeitern im Unternehmen nahe gebracht wird. Der Dortmunder Brau-Konzern verdankt seine hervorragende Platzierung insbesondere einer speziellen E-Learning-Software für Mitarbeiter, dem elektronischen "Datenschutz-Knigge" und der Bereitstellung eines Datenschutz-Newsletters, in dem die Mitarbeiter des Unternehmens zielführend angesprochen werden. "Wir gehen bewusst neue Wege, um die Mitarbeiter für Datenschutz- und Sicherheitsthemen zu interessieren, wie am Beispiel unseres Newsletters zu sehen ist. Dabei sprechen wir den Mitarbeiter auch in seiner Rolle als Bürger und Verbraucher an, weil das dabei erzeugte Problembewusstsein auch dem Verhalten am Arbeitsplatz zugute kommt", kommentierte Jürgen Heck die Auszeichnung, die er als Konzern-Datenschutzbeauftragter der Brau und Brunnen AG in Köln entgegennahm. Heck hält mit dem von ihm geleiteten Arbeitskreis "Datenschutz und IT-Sicherheit in der Praxis" einen engen und regelmäßigen Kontakt zum Datenschutz-Kompetenzzentrum.

Der Branchenriese Deutsche Telekom und die großen Versicherungskonzerne Gothaer und Gerling landeten bei dem Wettbewerb mit Abstand auf hinteren Plätzen. Sieger wurde der weltweit tätige ABB-Konzern aus Mannheim.

Bei der Tagung wurde der Präsentationsstand des Dortmunder Datenschutz-Kompetenzzentrums stark belagert. In den Pausen konnten die Teilnehmer in einem nachgebauten Formel-1-Ferrari per Simulationsprogramm selbst er-"fahren", wie lange Sie für eine Runde auf dem österreichischen Grand-Prix-Kurs A1 brauchen. Als Preise winkten zwei Lizenzen der neuen E-Learning-Software.

Weitere Informationen, wer die begehrten Preise gewinnen konnte finden Sie hier.

10.01.2004 Justiz-Software - Verfolgt bleibt verfolgt

Kaum ist "Mesta" in Betrieb, hagelt es bereits Kritik von allen Seiten. Bei der Mehrländer-Staatsanwaltschaften-Automation - kurz MESTA genannt - handelt es sich um ein Computerprogramm, das die Arbeit der Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein rationalisieren und effizienter gestalten soll.

Nach einem Bericht der in Wuppertal erscheinenden Westdeutschen Zeitung weist MESTA jedoch erhebliche Mängel auf und ist bereits von der NRW-Landesdatenschützerin Bettina Sokol ins Visier genommen worden.

So soll laut Zeitungsmeldung insbesondere das Löschsystem des Programms nicht funktionieren. Unschuldig Verfolgte würden laut Pressebericht selbst nach gerichtlichem Freispruch nicht wie vorgeschrieben aus den Dateien gelöscht. Auch Verurteilungen, die - ähnlich wie beim Flensburger Punktekonto - nach gesetzlicher Frist gelöscht werden müssten, blieben im Computer. Hinzu kämen massive Probleme in den Staatsanwaltschaften bei der Eingabe von Daten in das System. So lasse sich beispielsweise die Textverarbeitung des Systems nur unter großen Schwierigkeiten mit dem Formular einer Anklageschrift verknüpfen. Die Folge seien oft unvollständige Schriftsätze an die Gerichte.

10.01.2004 Gratis-Schutz für Windows-Nutzer

Chip Online berichtet von einer Möglichkeit, die sich für Privatkunden der Microsoft-Betriebssysteme bietet. Das Sicherheitspaket "eTrust EZ Armor" wird zusammen von Computer Associates und Microsoft für ein Jahr gebührenfrei zur Verfügung gestellt und umfasst eine Virenschutz- und Firewall-Lösung für PCs. Außerdem enthält das Paket einen Pop-Up-Blocker und einen Spyware-Killer. Die Software ist nur in englischer Sprache erhältlich.

Nähere Infos:

externe Links:
http://www.chip.de/news/c_news_11193648.html?tid1=9226&tid2=0 und
http://www.heise.de/newsticker/data/pab-26.11.03-000/

05.01.2004 Datenschützer nehmen TV-Polizeiserien ins Visier

Wie der Focus berichtet, wird im TV die Berichterstattung über Polizeieinsätze eingeschränkt. Hintergrund: Datenschützer weisen darauf hin, dass ungefragtes Filmen bei Polizeikontrollen für den Betroffenen schwerwiegende Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechtes bedeuten. Fernsehreportagen über den Job von Streifenbeamten, wie zum Beispiel in der Serie "Toto und Harry" zu sehen, werden künftig wohl in geänderten Form gezeigt, oder - wie von Bettina Sokol, der Landesdatenschutzbeauftragten Nordrhein-Westfalen, gefordert - ganz entfallen.

Siehe auch: http://focus.msn.de/G/GN/gn.htm?snr=126201&streamsnr=241

05.01.2004 Erfolgreicher Widerstand gegen Kameraüberwachung

Die Kameraüberwachung eines öffentlichen Platzes war wieder einmal Anlass für die kritische Fragestellung, ob die die Überwachung im Einzelfall zur Verhinderung von Straftaten und Erhöhung der Sicherheit gerechtfertigt sei oder nicht. In Weimar führten Proteste dazu, dass Kameras, mit denen auch die Zugänge zu Zeitungsredaktionen, Anwaltskanzleien, Arztpraxen und Politikerbüros beobachtet werden konnten, nach kurzer Zeit wieder abgebaut werden mussten. Dieses Beispiel hilft, sich über die Risiken bewusst zu werden, da in den meisten Fällen den Bürgern die Tragweite von Überwachungseinrichtungen nicht bewusst ist.

Detail-Infos: http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/15950/1.html

Die Thüringer Allgemeine zeigt die Chronologie des Falles und politische Hintergrund-Infos auf: http://www.thueringer-allgemeine.de/ta/ta.extra16.php

05.01.2004 Big-Brother-Award stellt Datenschutz-Täter an den Pranger

Die mit Spannung erwarteten Datenschutz-Negativ-Preise 2003 sind vergeben. Neben der Deutschen Post-Shop GmbH, der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und T-Online gehört auch die Metro AG zu den "Gewinnern". Sie erhielt in der Kategorie Verbraucherschutz den ungeliebten Preis für ihr Projekt "future store". In einem Supermarkt testet die Metro seit April 2003 den praktischen Einsatz von Chips, die mit der zukunftsweisenden RFID-Technik ausgestattet sind und auf allen Verpackungen angebracht werden.

Diese Technologie, die zur vereinfachten Lagerverwaltung und Bezahlabwicklung genutzt werden kann, stößt bei Datenschützern jedoch auf größte Bedenken. Anlässlich der Verleihung des Preises wurde in einem eindrucksvollen und zugleich beängstigenden Szenario dargestellt, wie diese Entwicklung unser Leben grundlegend verändern wird, wenn die bisher verschwiegenen negativen "Nebenwirkungen" stillschweigend in Kauf genommen werden. Für all diejenigen, die die Kehrseite der Medaille kennen lernen wollen, hier der Link auf das Metro-Szenario:

http://www.bigbrotherawards.de/2003/.cop

 

 
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