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1.Halbjahr

26.06.2003 Doch noch Datenschutz bei Handys?

Mit Spannung erwarten die Datenschützer, ob das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, dass es künftig doch einen ausreichenden Datenschutz beim Einsatz von Handys gibt. Zurzeit können die Sicherheitsbehörden bei Bedarf die so genannten IMSI-Catcher einsetzen, mit denen der Handystandorte innerhalb einer Funkzelle genauer lokalisiert und ggf. auch Gespräche abgehört werden können.

In diesem Zusammenhang kritisieren die Datenschützer insbesondere die Erfassung und Speicherung der Mobiltelefone von unbeteiligten Dritten, aus denen sich die Namen und die Telefonnummern derjenigen ermitteln lassen, die sich in der überwachten Funkzelle aufhalten. Wer sich gegen mögliches Abhören schützen will, muss ein Handy einsetzen, das mit interner Verschlüsselung arbeitet.

18.06.2003 Windows XP und das Internet

Die Kommunikation zwischen Windows XP und dem Internet ist für den Nutzer nur schwer erkennbar. Microsoft hat ein pdf-Dokument veröffentlicht, das sich diesem Thema widmet. Das Dokument ist zuerst nur auf den Seiten von MS Technet Oesterreich veröffentlicht worden, ist nun aber auch auf den englischen MS Webseiten erschienen.

Download (172 Seiten, englisch): http://technet.microsoft.at/includes/file.asp?ID=466

16.06.2003 Druckertreiber als Spion

Die schlimmsten Befürchtungen der Datenschützer sind Wirklichkeit geworden: Druckertreiber des US-Herstellers Hewlett Packard (HP) spionieren den ahnungslosen PC-User aus. Nach Auffassung des Innenministeriums Baden-Württemberg verstößt Hewlett-Packard mit der Datenübermittlung durch einige Druckertreiber gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Ermittlungen der für den deutschen HP-Standort Böblingen zuständigen Aufsichtsbehörde ergaben mehrere Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen durch den Druckerhersteller. Anlass zur Beanstandung ist die so genannte myPrintMileage-Funktion der Druckertreiber für den DeskJet 450ci und einige andere DeskJet-Modelle. Ruft der Anwender diese Funktion auf, übermittelt die Software nach Erkenntnissen der Ermittler:

  • die Druckerbezeichnung sowie die Typ- und Seriennummer des Druckers,
  • die Anzahl der Druckjobs und der gedruckten Seiten,
  • den Typ, die Produktnummer, die Kapazität und den prozentualen Füllstand der eingesetzten Tintenpatronen,
  • die Anzahl der verschiedenen Ausdruckmedien,

sowie weitere technische Informationen an einen HP-Server im Ausland. Dabei werde auch die IP-Adresse in einer Protokolldatei gespeichert.

14.05.2003 Kein Datenschutz für Straftäter

Das höchste Gericht der USA (Supreme Court) hat entschieden, dass der Bundesstaat Alaska weiterhin Fotos, Namen und Adressen von Sexualstraftätern auf seiner Internetpräsenz veröffentlichen darf. Damit wies das Gericht mit sechs zu drei Stimmen Bedenken von zwei Straftätern aus Alaska ab. Sie hatten ihre Klage gegen ein in dem Bundesstaat geltendes Gesetz damit begründet, dass sie durch die Veröffentlichung ihrer Daten ein zweites Mal bestraft würden, was gegen die Verfassung verstoße.

In Alaska wird Vorbestraften vorgeschrieben, dass sie sich alle 90 Tage bei der örtlichen Polizei melden und ihre aktuelle Adresse hinterlegen müssen. Darin sieht der Supreme Court keine besondere Belastung, zumal sich jeder Bürger in den USA von Zeit zu Zeit an Ämter wenden müsse. Weiterhin sieht der oberste amerikanische Gerichtshof mehrheitlich in der Veröffentlichung der Daten keine Bestrafung für die Täter, sondern eine Information zum Schutz der Öffentlichkeit. Die drei Richter, die sich gegen die Entscheidung stellten, meinen, auch wenn es bei einem Sexualstraftäter keine Anzeichen für einen Rückfall gebe, sei er einer Langzeitbeobachtung und dauerhaften Demütigung ausgesetzt.

07.05.2003 Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Dr. Joachim Jacob äußert sich in seinem neusten Tätigkeitsbericht kritisch zum Datenschutz in Deutschland. Insbesondere nimmt er die Themen Datensammlungen in der Privatwirtschaft, Zweckentfremdung von Mobilfunk-Ortungssystemen, Rasterfahndung und Online-Wahlen unter die Lupe.

http://www.heise.de/newsticker/data/anm-07.05.03-000/

http://www.bfd.bund.de/information/berichte.html

05.05.2003 Fernwartung ohne Fallstricke

Seit 2001 muss auch die Fernwartung vertraglich geregelt werden. Übergangsfristen gelten längstens bis 2004. Danach müssen auch die Alt- oder Bestandsfälle in Vertragsform gefasst sein. Mit unserem Mustervertrag zum Download sind Sie auf der sicheren Seite.
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18.04.2003 Überwachung am Arbeitsplatz

Mit Blick auf andere Länder kommt auch hierzulande wieder das Thema "Überwachung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz" ins Gespräch. In den USA werden in der Regel alle Mitarbeiter überwacht, da dort das Ausspähen seitens des Arbeitsgebers grundsätzlich zulässig ist, unter der Voraussetzung, dass niemand dabei diskriminiert wird. In Deutschland hingegen ist die systematische Überwachung nicht zulässig. Angeblich nutzen mindestens 60 Prozent der Arbeitsnehmer Ihren Büro-PC täglich für private Zwecke, sei es nun Surfen, Spielen oder Korrespondenz.

Arbeitgeber, die sich großzügig zeigen und die elektronischen Medien im gewissen Umfang auch für die Privatzwecke der Mitarbeiter zur Verfügung stellen wollen, fordern im Gegenzug Möglichkeiten der Kontrolle, ob die vereinbarten Regeln auch eingehalten werden (z.B. bei konkretem Verdacht). Hier wird von Datenschützern wieder das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ins Spiel gebracht, das lange angekündigt, aber immer noch nicht auf den Weg gebracht ist. Die Arbeitgeberverbände hingegen halten es für überflüssig, gesetzlich festzulegen, welche Arbeitnehmerdaten erhoben, gespeichert und genutzt werden dürfen. Sie bevorzugen freiwillige Regelungen auf betrieblicher Ebene.

Siehe auch:
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/15271/1.html

09.04.2003 Konten ohne Geheimnis?

heise-online zitiert den Buchautor und Online-Auktions-Experten Axel Gronen aus Köln, wonach es beim Online-Auktionshaus eBay eine Sicherheitslücke gebe, die den Zugriff auf Kontonummern und Namen von Verkäufern auf der Online-Auktionsplattform ermöglicht. Als Anbieter kann man bei eBay seine Bankdaten hinterlegen, die dem Käufer dann bei Auktionsabwicklung zum Überweisen automatisch übermittelt werden. Dazu zählen Klarname, Kontonummer und Bank. Technisch bedient sich eBay dazu einer URL, die bei Kaufabwicklung generiert wird. Aus dieser URL, so heise-online, kann man in Verbindung mit einem anderen Trick einen Algorithmus erstellen, der eine Verknüpfung von Mailadresse oder eBay-Namen zur Kontoverbindung ermöglicht.

Auf seiner Website weist Buchautor Gronen auf das Programm "BankHai" hin, das von jedem eBay-Kunden die Bankdaten herausfiltert, sofern diese hinterlegt sind. Wer als Verkäufer verhindern will, dass seine Bankdaten öffentlich zugänglich sind, solle bis zur Behebung dieser Sicherheitslücke auf die automatische Kaufabwicklung verzichten. Eine unmittelbare Gefahr für Verkäufer besteht jedoch nicht, da mit den Bankdaten allein noch kein Zugriff auf ein Konto möglich ist. Erst vor kurzem hatte jedoch das ARD-Wirtschaftsmagazin "plus-minus" in einer Stichprobe herausgefunden, dass selbst Finanzämter unter Nennung öffentlich bekannter Steuernummern (beispielsweise auf Rechnungen) bereitwillig, aber widerrechtlich Auskünfte an Dritte erteilten.

07.04.2003 Verbindungsdatenspeicherung bei T-Online

In einer Pressemitteilung widerspricht das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein der Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt, dass die Ansicht vertrat, die umfangreiche Verbindungsdatenspeicherung von T-Online wäre zulässig. Damit will das Unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein auch präventiv der negativen Signalwirkung dieser Entscheidung entgegenwirken und betont, dass diese Auffassung nicht für Internetprovider anzuwenden ist, die in Schleswig-Holstein ansässig sind.

29.03.2003 US-Gesetzentwürfe könnten das Aus für Firewalls bedeuten

Die Unzulässigkeit von Firewalls, Routern oder sogar Verschlüsselungsprogrammen könnte in den USA bald Wirklichkeit werden.

www.heise.de/newsticker/data/mw-29.03.03-000/

27.03.2003 "Big-Brother" zulässig

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Einzelfall entschieden, dass der verdeckte Einsatz von Videoüberwachungskameras gegenüber einem Mitarbeiter bei einem konkreten Verdacht auf Straftaten zulässig sei. Der Verdacht sei "nur schwer mit anderen, das Persönlichkeitsrecht der Klägerin wahrenden Mitteln" zu klären gewesen. Siehe Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. März 2003 2 AZR 51/02.

www.rws-verlag.de/presse-2003/03bagp27.htm

05.03.2003 Neuer Internetauftritt "Sicherheit im Internet"

Das Internetangebot der Initiative "Sicherheit im Internet" wird zur Zeit vollständig überarbeitet und wird ab ca. Mitte März 2003 zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite

http://www.sicherheit-im-internet.de.

01.03.2003 Landgericht verbietet SMS-Spam

Das Landgericht Berlin untersagt in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 14. Januar 2003 (Aktenzeichen 15 O 420/02) den unerwünschten Versand von SMS-Werbung als rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers. Nach Ansicht des Gerichts ist die bisherige Rechtsprechung bezüglich E-Mail-Werbung auch auf SMS-Spam übertragbar. Der Kläger des Verfahrens hatte sich Anfang 2002 auf einem Internetportal angemeldet und dort unter anderem zugestimmt, an regelmäßigen "SMS-Votings" zu aktuellen Themen teilzunehmen. Wenig später erhielt er von einem ihm gänzlich unbekannten Versender, an den der Betreiber des Portals seine Adresse weitergegeben hatte, eine Werbe-SMS für ein Fischgericht.

Mit der Klage wandte sich der Empfänger sowohl gegen den Versender der SMS als auch -- als so genannte "Mitstörer" -- gegen den Betreiber des Internetportals und das Unternehmen, das die Bewerbung seines Produktes bei dem Versender in Auftrag gegeben hatte. Die 15. Kammer des Landgerichts Berlin folgte dem Antrag des Klägers und verurteilte alle drei Unternehmen, es zukünftig zu unterlassen, Werbung per SMS an die Mobilfunknummer des Klägers zu übersenden.

 

 

 

 

 

 

 

 
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